Der Grundgedanke des Betreuten Wohnens und das Ziel ist es, älteren Menschen mit zunehmendem Hilfebedarf sowie Menschen mit Behinderungen eine möglichst lebenslange selbständige Lebensführung in der eigenen Wohnung sowie die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Dabei sollen sich die Vorteile des Einzelwohnens (Eigenständigkeit, Individualität) mit denen des Gemeinschaftswohnens (Service, Sicherheit, soziale Kontakte) verbinden.
Die Eigenständigkeit sowie die Individualität des Tagesablaufes werden im Betreuten Wohnen nicht eingeschränkt, denn es gilt das Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe“. Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner sollen erhalten bzw. gefördert werden.
Nicht das Alter, sondern eine nicht-seniorengerechte Wohnung gefährden in sehr vielen Fällen die selbstständige Lebensführung der späten Lebensjahre, da viele Wohnungen nicht diesen besonderen Bedürfnissen von Senioren und den Anforderungen für einen möglichst sorgenfreien Lebensabend entsprechen.
Daher sind alle Wohnungen in den von uns betreuten Wohnanlagen in Hinblick auf Zuschnitt, Ausstattung, Einrichtung und Zuwegung den besonderen Bedürfnissen von Senioren angepasst und unterstützen das Ziel des möglichst langen Verbleibens in der eigenen Wohnung.
Auch das jeweilige Wohnumfeld ist auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten. Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Ärzte, Banken, Post und auch Bushaltestellen sind meist in fußläufiger Nähe erreichbar.
Das Älterwerden ist häufig begleitet von gesundheitlichen Einschränkungen. Mit seinem Betreuungsangebot möchte das DRK in dieser veränderten Lebenssituation eine Grundsicherung mit einem bestimmten Maß an Versorgung für den Bedarfsfall sicherstellen. Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung beim Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte im Wohnumfeld durch die Organisation von Freizeitaktivitäten.
Das Konzept des Betreuten Wohnens beruht auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft, d.h. der Betreuungsvertrag ist in Bezug auf die Grundleistungen an den Mietvertrag gekoppelt. Die Betreuung finanziert sich über eine monatlich zu zahlende feste Betreuungspauschale, unabhängig davon, ob Leistungen in Anspruch genommen werden oder nicht.
Durch das bedarfsgerechte Einkaufen bestimmter Zusatzleistungen oder pauschaler Sonderleistungen ist eine weitergehende Absicherung bei steigendem Betreuungs- oder Pflegebedarf möglich. Diese Leistungen sind nicht an den Mietvertrag gekoppelt und können unabhängig vom Mietvertrag gekündigt werden.